Anmeldung an der EKR

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bringen zum Anmeldetermin mit:
a) die Geburtsurkunde des Kindes
b) die Zeugnisse der Klasse 3 und Klasse 4
c) den Anmeldeschein
d) die von der Grundschule benannte Empfehlung zur weiterführenden Schule

Wie melde ich mein Kind in der Schule krank?

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten melden ihre kranken Kinder morgens telefonisch im Schulsekretariat ab. Die Schülerinnen und Schüler bringen zu ihrem nächsten Schultag eine schriftliche Entschuldigung mit und geben diese beim Klassenlehrer / der Klassenlehrerin ab.

Was gilt es bei den Ferienzeiten zu beachten?

Die Schule achtet darauf, dass insbesondere vor und nach den Ferien keine unentschuldigten Fehlzeiten entstehen. Ein vorgezogener Reiseantritt oder eine spätere Abreise (etwa aus Kostengründen) ist nicht zulässig. Etwaige andere  Gründe benötigen im Vorfeld einen schriftlichen Antrag.

Darf mein Kind in der Schule sein Handy benutzen?

Die eigenmächtige Nutzung des Handys auf dem Schulgelände und im Gebäude ist nicht erlaubt. Das Mitführen des Handys ist gestattet, es muss jedoch unsichtbar und unhörbar sein. Es gilt, dass alle Wertgestände (auch Handys, Smartphones usw.) auf eigenes Risiko in die Schule gebracht werden.

Wer hilft, wenn mein Kind Probleme in der Schule hat?

Bei Problemen wenden sich Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zunächst an die Klassenleitung. Je nach Fall bietet die Schule Unterstützung durch die Streitschlichtung, die Sozialarbeiterin oder auch durch die Beratungslehrerin an. Darüber hinaus können sich die Schülerinnen und Schüler auch an die Vertrauenslehrer wenden.