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Erich Kästner meint:
Das meiste auf der Welt geht nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch Putzen.
Schul- und Hausordnung
Unsere Schule ist ein Ort des Zusammenlebens, des Lernens und des Arbeitens. Wir pflegen einen respektvollen, höflichen und freundlichen Umgang miteinander.
Alle am Schulleben der Erich Kästner-Realschule Beteiligten haben die Verpflichtung, durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit dafür zu sorgen, dass guter Unterricht stattfindet. Dazu gehört neben dem freundlichen und toleranten Miteinander auch, dass alle mit dem Gebäude und der Schulausstattung sorgfältig umgehen.
Gegenseitige Wertschätzung, Engagement und Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten sind Voraussetzungen für ein erfolgreiches Leben und Lernen in unserer Schule. Jedwede Form von Bedrohungen, Beschimpfungen, körperlicher Gewalt und Mobbing wird nicht geduldet. Unsere Schulordnung hat das Ziel, das Zusammenleben in der Schule zu erleichtern.
1. Vor dem Unterricht
Ab 7.40 Uhr werden die Schüler*innen auf dem Schulhof beaufsichtigt. Der Zugang zum Schulhof erfolgt über den Gehweg zwischen Römerstraße und Richard-Bertram-Straße. Der Parkplatz an der Römerstraße ist in der Zeit von 7.00 – 15.30 Uhr ausschließlich dem Schulpersonal vorbehalten. Ein Aufenthalt vor dem Tor ist nicht gestattet.
Beim ersten Klingeln um 7.55 Uhr begeben sich alle Schüler*innen zu ihrem Aufstellbereich, an dem sie vom Lehrpersonal abgeholt werden. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr.
Schüler*innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, lassen sich bis spätestens 8.45 Uhr telefonisch oder über den Krankmeldung-Button der Homepage von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entschuldigen. Im Anschluss muss eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden. Sollten am Krankheitstag Klassenarbeiten geschrieben werden oder sonstige Leistungsüberprüfungen stattfinden, können fehlende Entschuldigungen oder ärztliche Bescheinigungen als Leistungsverweigerung gewertet werden.
2. Vom Beginn bis zum Ende der Unterrichtszeit
2.1 Für alle Beteiligten am Unterrichtsgeschehen gilt pünktlicher Beginn zu jeder Unterrichtsstunde. Sollte eine Lehrperson fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend sein, meldet der/die Klassensprecher*in dies im Sekretariat. Ansonsten ist das Sekretariat nur in dringenden Fällen aufzusuchen. Die Sprechzeiten des Sekretariats liegen grundsätzlich in den Pausen.
2.2 In den Klassenräumen halten sich Schüler*innen nur während ihrer Unterrichtszeit auf. In den Pausen verlassen alle Schüler*innen das Gebäude. Regenpausen werden durch Lautsprecheransagen angekündigt. Die Schüler*innen halten sich während der Regenpause unter den Vordächern bzw. für die Zeit des Mittagessens in der Mensa auf.
Der Aufenthalt am Kiosk und in der Mensa setzt rücksichtsvolles Benehmen voraus und ist nur für die Dauer des Einkaufs bzw. Mittagessens gestattet.
Der Fahrradunterstellplatz darf aus Sicherheitsgründen und zum Schutz des Eigentums der Schüler*innen in den Pausen nicht betreten werden. Die Hochbeete und Betonbänke sind ausschließlich zum Sitzen vorgesehen.
Bei Raumwechsel nach der Pause sind alle Unterrichtsmaterialien mitzunehmen; Schul- und Sporttaschen werden grundsätzlich nicht auf Fluren abgestellt, sondern stets mit in die Pause genommen.
2.3 Das Kauen von Kaugummi und das Essen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Elektronische Geräte wie Handys, Kopfhörer, Smartwatches und Spielekonsolen dürfen auf dem Schulgelände nicht genutzt werden. Handys sind grundsätzlich auszuschalten und dürfen nur mit Genehmigung des Lehrpersonals zu Unterrichtszwecken verwendet werden. Das offene Mitführen oder Tragen von politischen Symbolen ist nicht erlaubt.
2.4 Nach Absprache mit Schulleitung und SV-Lehrer*innen können Schüler*innen der Schülervertretung (SV) bestimmte Aufgaben im Haus übernehmen, z. B. Unterstützung der Aufsicht oder die Materialausleihe im SV-Raum. Den Anweisungen dieser Hausaufsicht ist Folge zu leisten.
2.5 Während der Unterrichtszeit und in den Pausen verbleiben die Schüler*innen aller Jahrgänge auf dem Schulgelände.
2.6 Die Toilettenanlagen sind ausschließlich vor Unterrichtsbeginn bzw. während der Pausen geöffnet und zu nutzen. In Notfällen während der Unterrichtszeit bitte im Sekretariat melden.
2.7 Gemäß § 54 Schulgesetzes NRW ist der Verzehr von gesüßten Getränken und sogenannten Energydrinks, aufgrund der gesundheitsschädigenden Wirkung, auf dem gesamten Schulgelände und bei allen Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes unerwünscht.
3. Nach dem Unterricht
3.1 Am Ende der letzten Stunde sorgt der Ordnungsdienst der Klasse unter Aufsicht der Lehrperson dafür, dass der Unterrichtsraum sauber und ordentlich verlassen wird (Fenster schließen, Stühle hochstellen, Unterrichtsraum fegen, Tische wischen und Smartboard ausschalten).
3.2 Täglich müssen sich Lehrpersonen und Schüler*innen über den Vertretungsplan bzw. über die gängigen und bekannten Plattformen über Ankündigungen und Änderungen im Schulalltag informieren.
4. Allgemeines
4.1 Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern, Mofas, Rollgeräten jeder Art (wie Skateboards, Inlineskates und (E-)Scootern) ist nicht gestattet. Im Fahrradunterstand sind die Fahrräder und Scooter so abzustellen, dass Zuwege frei bleiben.
4.2 In allen Gebäudeteilen wird ruhig gegangen und leise gesprochen.
4.3 Die Spiele auf dem Hof müssen so gestaltet werden, dass weder Sachbeschädigungen noch Gefahren für Personen entstehen. Daher ist das Werfen von Schneebällen und das Spielen mit Lederbällen nicht gestattet. Bei absichtlicher Sachbeschädigung oder Verletzung von Personen sind die verantwortlichen Schüler*innen sowie deren gesetzliche Vertreter*innen schadensersatzpflichtig.
4.4 Der Aufenthalt vor und im Pausenbereich Lehrkräfte ist untersagt.
4.5 Wertgegenstände werden auf eigenes Risiko mit in die Schule gebracht. Das Mitführen von Taschenmessern, anderen Waffen und Waffenattrappen ist verboten.
4.6 Abfälle werden in den entsprechenden Behältern entsorgt. Der Hofdienst sorgt nach den Pausen für ein sauberes Schulgebäude und Außengelände.
4.7 Gemäß Schulgesetz § 54 besteht für alle Schüler*innen der Sekundarstufe I ein gesetzliches Alkohol und generelles Rauchverbot (inkl. Cannabis) auf und vor dem gesamten Schulgelände sowie während aller schulischen Veranstaltungen.
4.8 Die am Unterrichtsgeschehen Beteiligten erscheinen in angemessener Kleidung auf dem Schulgelände, z. B. nicht in Jogginghosen. Beim Betreten der Schulgebäude werden Kappen ausgezogen. Für den Sportunterricht ist grundsätzlich separate Sportbekleidung mitzubringen.
4.9 Zur Vermeidung von Missverständnissen und aus Gründen der Höflichkeit und des Respekts wird an unserer Schule und auf allen schulischen Veranstaltungen grundsätzlich nur Deutsch gesprochen.
Lehrpersonen-, Eltern- und Schülervertretung der Erich Kästner–Realschule, Brühl
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Erich Kästner meint:
Das meiste auf der Welt geht nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch Putzen.