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Erich Kästner meint:

Das meiste auf der Welt geht nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch Putzen.

Schul- und Hausordnung

 

Unsere Schule ist ein Ort des Zusammenlebens, des Lernens und des Arbeitens. Wir pflegen einen respektvollen, höflichen und freundlichen Umgang miteinander.

Alle am Schulleben der Erich Kästner-Realschule Beteiligten haben die Verpflichtung, durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit dafür zu sorgen, dass guter Unterricht stattfindet. Dazu gehört neben dem freundlichen und toleranten Miteinander auch, dass alle mit dem Gebäude und der Schulausstattung sorgfältig umgehen.

Gegenseitige Wertschätzung, Engagement und Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten sind Voraussetzungen für ein erfolgreiches Leben und Lernen in unserer Schule.

Unsere Schulordnung hat das Ziel, das Zusammenleben in der Schule zu erleichtern. 

1. Vor dem Unterricht

  • Ab 7.30 Uhr werden die Schüler*innen auf Hof 1 vor dem Haupteingang beaufsichtigt. Nach dem ersten Klingeln um 7.55 Uhr begeben sich alle Schüler*innen zu ihrem Aufstellbereich, an dem sie von einer Lehrkraft abgeholt werden. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr.
    Schüler*innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, lassen sich bis spätestens 8.45 Uhr telefonisch von ihren Eltern entschuldigen. Sollten am Krankheitstag Klassenarbeiten oder Tests geschrieben werden, können fehlende Entschuldigungen oder Atteste als Leistungsverweigerung gewertet werden.

2. Vom Beginn bis zum Ende der Unterrichtszeit

  • 2.1 Für jeden Beteiligten des Unterrichtsgeschehens gilt pünktlicher Beginn zu jeder Unterrichtsstunde. Sollte eine Lehrperson 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend sein, meldet der/die Klassensprecher*in dies im Sekretariat. Ansonsten ist das Sekretariat nur in dringenden Fällen aufzusuchen. Die Sprechzeiten des Sekretariats liegen grundsätzlich in den Pausen.
  • 2.2 In den Pausen verlassen alle Schüler*innen das Gebäude. Dabei ist am Standort Römerstraße der neue Schulhofbereich (Hof 2) als Ruhezone und der alte Bereich (Hof 1) für Bewegungsspiele zu nutzen. Der Fahrradunterstellplatz darf in den Pausen nicht betreten werden.
    Regenpausen werden durch Lautsprecheransagen angekündigt. Die Schüler*innen am Standort Römerstraße halten sich unter den Vordächern, in der Mensa oder im unteren Flur des Hauptgebäudes auf. Die Schüler*innen am Standort Auguste-Viktoria-Straße verbleiben in den Klassenräumen.
    Der Aufenthalt vor dem Kiosk setzt rücksichtsvolles Benehmen voraus und ist nur für die Dauer des Einkaufs gestattet.
    Findet der Unterricht nach der Pause in einem anderen Raum statt, so sind die Unterrichtsmaterialien dort abzulegen, wo sie nach der Pause auf dem Wege in den Unterrichtsraum wieder aufgenommen werden können. Dabei muss beachtet werden, dass Flure gleichzeitig Rettungswege sind und somit nicht mit Schultaschen usw. blockiert werden dürfen.
  • 2.3 Nach Absprache mit Schulleitung und SV-Lehrer*innen können Schüler*innen der SV bestimmte Aufgaben im Haus übernehmen, z.B. Unterstützung der Aufsicht. Den Anweisungen dieser Hausaufsicht ist Folge zu leisten.
  • 2.4 Das Kauen von Kaugummi ist während des Unterrichts nicht gestattet. Handys, Musikwiedergabegeräte oder auch Spielekonsolen dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Mitgeführte Handys sind grundsätzlich auszuschalten. Nur mit Genehmigung einer Lehrkraft dürfen Handys zu Unterrichtszwecken benutzt werden.
    Ebenfalls ist das offene Mitführen der oben genannten Geräte oder das Tragen von politischen Symbolen nicht gestattet.
  • 2.5 Während der Unterrichtszeit und in den Pausen bleiben alle Schüler*innen auf dem Schulgelände. Nur Schüler*innen aus den Klassen 9 und 10, die eine schriftliche Erlaubnis der Eltern vorgelegt haben und einen entsprechenden Button auf dem Ausweis mit sich führen, können in der großen Mittagspause das Schulgelände verlassen.

3. Nach dem Unterricht

  • 3.1 Am Ende der letzten Stunde sorgt der Ordnungsdienst der Klasse unter Aufsicht der Lehrperson dafür, dass der Unterrichtsraum sauber und ordentlich verlassen wird (Fenster schließen, Stühle hochstellen, Unterrichtsraum fegen, Smartboard ausschalten, …).
  • 3.2 Vor dem Heimweg müssen sich Lehrer*innen und Schüler*innen am Aushang über Ankündigungen und Änderungen (Vertretungspläne usw.) für den Folgetag informieren.

4. Allgemeines

  • 4.1 Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern, Mofas, Rollern, Rollbrettern usw. ist nicht gestattet. Im Fahrradunterstand sind die Fahrräder so abzustellen, dass Zuwege frei bleiben. Mofas, Roller usw. gehören auf den Parkplatz vor der Schule.
  • 4.2 In allen Gebäudeteilen wird nicht gelaufen, ruhig gegangen und leise gesprochen.
  • 4.3 Die Spiele auf dem Hof müssen so ablaufen, dass dabei nichts beschädigt und niemand gefährdet wird. Schneeballwerfen und das Spielen mit Lederbällen ist demnach also nicht erlaubt. Bei mutwilliger Sachbeschädigung oder Personenverletzung sind die betreffenden Schüler*innen bzw. deren gesetzliche Vertretung schadensersatzpflichtig.
  • 4.4 Der Aufenthalt vor dem Lehrerzimmer ist bis auf begründete Ausnahmefälle nicht gestattet. Der Zutritt zum Lehrerzimmer ist Schüler*innen immer nur in Begleitung einer Lehrperson erlaubt.
    In den Klassenräumen halten sich Schüler*innen nur während ihrer Unterrichtszeit – sowie am Standort Auguste-Viktoria-Straße in den Regenpausen – auf.
  • 4.5 Wertgegenstände werden auf eigenes Risiko mit in die Schule gebracht. Das Mitbringen von Taschenmessern und anderen Waffen ist selbstverständlich verboten.
  • 4.6 Papier und andere Abfälle werden in den entsprechenden Behältern entsorgt. Der Hofdienst sorgt nach den Pausen für ein sauberes Schulgebäude bzw. einen sauberen Schulhof.
  • 4.7 Gemäß Schulgesetz § 54 besteht für alle Schüler*innen der Sekundarstufe I ein gesetzliches Alkohol- und Rauchverbot auf und vor dem gesamten Schulgelände sowie während aller schulischen Veranstaltungen.
  • 4.8 Die am Unterrichtsgeschehen Beteiligten erscheinen in angemessener Kleidung auf dem Schulgelände, z.B. nicht in Jogginghosen und ohne Kappen. Beim Betreten der Schulgebäude werden Kappen ausgezogen. Für den Sportunterricht ist grundsätzlich separate Sportbekleidung mitzubringen.
  • 4.9 Zur Vermeidung von Missverständnissen und aus Gründen der Höflichkeit und des Respekts wird an unserer Schule und auf allen schulischen Veranstaltungen grundsätzlich nur Deutsch gesprochen.

Vereinbarung

Diese Schul- und Hausordnung wurde vereinbart zwischen Lehrer-, Eltern- und Schülervertretung der Erich Kästner–Realschule Brühl.

 

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Erich Kästner meint:

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