1. Definition

Die Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) bezeichnet eine besondere Schwierigkeit beim Erlernen und sicheren Anwenden der Schriftsprache, die sich insbesondere im langsamen, stockenden Lesen sowie in auffälligen Rechtschreibfehlern zeigt. Diese Schwierigkeiten treten auf, obwohl die betroffenen Schülerinnen und Schüler über eine altersgerechte Intelligenz, ausreichende Beschulung und Lernmöglichkeiten verfügen. LRS ist somit keine Folge mangelnder Anstrengung oder fehlender Förderung, sondern eine spezifische Teilleistungsstörung im Bereich des Lesens und Schreibens.

Im schulischen Kontext bedeutet dies, dass Schülerinnen und Schüler mit LRS besondere Unterstützung und individuelle Förderung erhalten, um ihre Kompetenzen im Lesen und Schreiben gezielt zu verbessern. Grundlage hierfür bildet das „Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die betroffenen Kinder systematisch zu diagnostizieren, gezielt zu fördern und ihre Lernentwicklung regelmäßig zu überprüfen. Die Förderung erfolgt sowohl präventiv im Regelunterricht durch differenzierte Aufgabenstellungen, Hilfsmittel und angepasste Methoden als auch förderdiagnostisch in speziellen Förderstunden oder Kleingruppen. Lehrkräfte arbeiten dabei eng zusammen, um individuelle Lernpläne zu erstellen, Fortschritte zu dokumentieren und Eltern transparent über den Förderprozess zu informieren. Neben der schulischen Förderung können Nachteilsausgleiche gewährt werden – etwa durch verlängerte Arbeitszeiten oder mündliche statt schriftlicher Leistungen –, um die Benachteiligung auszugleichen, ohne die fachlichen Anforderungen zu verringern.

Insgesamt verfolgt die Realschule in NRW mit ihrem LRS-Förderkonzept das Ziel, Schülerinnen und Schülern mit LRS zu einem selbstbewussten, erfolgreichen Lernen zu verhelfen, ihre Sprachkompetenz zu stärken und ihnen eine faire Teilhabe am schulischen Lernen zu ermöglichen.

2. Rechtliche Grundlage

Die schulische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) ist im Schulgesetz des Landes NRW sowie in verschiedenen Erlassen und Richtlinien verbindlich festgelegt. Das Schulgesetz NRW betont in §1 Absatz 1, dass jeder junge Mensch unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage ein Recht auf schulische Bildung hat. In §2 Absatz 5 wird darüber hinaus ausdrücklich festgehalten, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben eine individuelle Förderung erhalten. Ergänzend dazu regelt §48, dass bei der Leistungsbewertung die individuelle Lernausgangslage sowie der Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen sind.

Konkretisiert werden diese gesetzlichen Grundlagen durch die Bestimmungen der BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW). In der BASS 14-01 Nr. 1 (Ausbildungsordnung Sekundarstufe I – APO-S I) finden sich Vorgaben zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben. Der LRS-Erlass (BASS 14-01 Nr. 2) regelt darüber hinaus die Verfahren zur Diagnostik, die Gestaltung der individuellen Förderung sowie die Berücksichtigung der LRS in der Leistungsbewertung. Damit wird ein rechtlich fundierter Rahmen geschaffen, um Schülerinnen und Schüler mit LRS gezielt zu unterstützen und ihnen eine gerechte Teilhabe am schulischen Lernen zu ermöglichen.

3. LRS-Team

 

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Testungs- und Förderteam:

4. Testungen und Diagnostik

Zu Beginn des 5. Schuljahres werden alle Schülerinnen und Schüler unserer Realschule im Rahmen einer einheitlichen Lese- und Rechtschreibdiagnostik überprüft. Hierbei kommen zwei standardisierte Verfahren zum Einsatz: die Hamburger Schreibprobe (HSP 4-5) zur Erfassung der Rechtschreibkompetenz sowie das Salzburger Lesescreening (SLS 2-9) zur Überprüfung der Lesefähigkeit und des Leseverstehens. Ziel dieser Testung ist es, mögliche Auffälligkeiten im Bereich des Lesens und Schreibens frühzeitig zu erkennen, um gezielt auf individuelle Förderbedarfe eingehen zu können.

Zeigen die Ergebnisse der Tests deutliche Hinweise auf LRS, werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von der Schule informiert. In diesen Fällen wird empfohlen, eine offizielle Diagnostik durch eine Fachärztin oder einen Facharzt oder dem Sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ) einzuholen. Diese fachärztliche Untersuchung ist notwendig, da eine Diagnose nicht durch die Schule, sondern ausschließlich durch entsprechende medizinische oder psychologische Fachstellen gestellt werden darf.

Die Ergebnisse der externen Diagnostik bilden die Grundlage für individuelle Fördermaßnahmen sowie gegebenenfalls für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs, um betroffene Schülerinnen und Schüler bestmöglich in ihrer schulischen Entwicklung zu unterstützen. Durch dieses strukturierte Vorgehen wird sichergestellt, dass Kinder mit LRS frühzeitig erkannt, gezielt gefördert und nachhaltig begleitet werden.

Die Hamburger Schreibprobe 4–5 (HSP 4–5) ist ein standardisiertes Verfahren zur Überprüfung der Rechtschreibkompetenz von Schülerinnen und Schülern in den Jahrgangsstufen 4 und 5. Mit ihr lässt sich ermitteln, über welche strategischen Schreibfähigkeiten die Kinder bereits verfügen und in welchen Bereichen noch Förderbedarf besteht. Die HSP untersucht dabei, ob die Schülerinnen und Schüler Wörter lautgetreu verschriften, orthografische Muster erkennen und anwenden können sowie Regeln der Rechtschreibung sicher beherrschen. Der Test wird in Form eines Diktats durchgeführt, bei dem Wörter oder Sätze nach Vorgabe geschrieben werden. Anschließend werden die Ergebnisse ausgewertet und in verschiedene Strategiebereiche eingeordnet, was eine gezielte Förderung ermöglicht.

Das Salzburger Lesescreening 2–9 (SLS 2–9) dient der Erfassung der Leseflüssigkeit und des Leseverständnisses in den Jahrgangsstufen 2 bis 9. Die Schülerinnen und Schüler lesen dabei innerhalb einer festgelegten Zeitspanne so viele Sätze wie möglich und entscheiden jeweils, ob die Aussagen inhaltlich richtig oder falsch sind. Die Auswertung zeigt, wie schnell, genau und sinnentnehmend die Kinder lesen können. Das SLS ermöglicht somit eine zuverlässige Einschätzung des individuellen Lesestandes und hilft, Schülerinnen und Schüler mit Auffälligkeiten im Lesen oder Leseverständnis frühzeitig zu erkennen und gezielt zu fördern.

5. Nachteilsausgleich

Wurde eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) offiziell diagnostiziert, besteht für die Eltern oder Erziehungsberechtigten gemäß den Vorgaben der BASS 14-01 Nr. 1 „Nachteilsausgleich bei Beeinträchtigungen des Lesens und Rechtschreibens“ die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, Schülerinnen und Schülern mit einer festgestellten LRS eine Chancengleichheit im Lern- und Leistungsprozess zu ermöglichen, ohne dabei die fachlichen Anforderungen zu verändern oder zu verringern.

Der Nachteilsausgleich kann verschiedene Maßnahmen umfassen, die individuell auf die Bedürfnisse der betroffenen Schülerinnen und Schüler abgestimmt werden. Dazu zählen beispielsweise verlängerte Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten, die Bereitstellung eines ruhigeren Arbeitsraums, Hilfestellungen beim Lesen von Aufgabenstellungen oder eine abweichende Gewichtung der Rechtschreibleistung. Letztere ist jedoch nur für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 zulässig. In den Klassen 9 und 10 darf eine veränderte Gewichtung der Rechtschreibung nicht mehr erfolgen, da diese Jahrgänge abschlussrelevant sind und somit die Bewertung nach den landesweit einheitlichen Vorgaben erfolgen muss.

Die Gewährung und Ausgestaltung des
Nachteilsausgleichs erfolgt stets auf Grundlage einer fachärztlich oder durch das SPZ bestätigten LRS-Diagnose und wird individuell beschlossen, um den betroffenen Schülerinnen und Schülern
eine bestmögliche Teilhabe am schulischen Lernen zu ermöglichen.

6. Anträge

7-9. Förderung

Schülerinnen und Schüler mit einer festgestellten LRS erhalten innerhalb der Schule die Möglichkeit einer gezielten schulischen Förderung. Hierzu wird einmal wöchentlich ein LRS-Förderkurs angeboten, in dem die Kinder mit individuell angepasstem Leserechtschreibmaterial arbeiten, um ihre Kompetenzen im Lesen und Schreiben systematisch zu verbessern. Die verwendeten Materialien können auch zu Hause selbstständig weiterbearbeitet werden, um den Lernfortschritt nachhaltig zu unterstützen.

Sollten Schülerinnen und Schüler nicht am schulischen Förderkurs teilnehmen, besteht die Möglichkeit, eine außerschulische Förderung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall ist ein Nachweis über die regelmäßige Teilnahme erforderlich, damit ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann. Grundvoraussetzung für die Bewilligung eines Nachteilsausgleichs ist stets eine erkennbare und nachweisbare Bereitschaft zur aktiven Teilnahme an einer geeigneten Fördermaßnahme.

Durch dieses Konzept soll sichergestellt werden, dass betroffene Schülerinnen und Schüler kontinuierlich unterstützt werden und ihre individuellen Lernfortschritte sowohl in der Schule als auch im häuslichen Umfeld gefestigt werden können.

10. Kooperation

Die Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten ist ein zentraler Bestandteil der erfolgreichen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS). In regelmäßigen Gesprächen werden die Erziehungsberechtigten über Diagnoseergebnisse, Fördermaßnahmen und Lernfortschritte informiert. Diese Gespräche ermöglichen einen offenen Austausch und stellen sicher, dass schulische und häusliche Förderansätze aufeinander abgestimmt sind.
Auch im Kollegium wird das Thema LRS kontinuierlich behandelt. Fortbildungen, Workshops und der regelmäßige Austausch im Fachteam Deutsch tragen dazu bei, die diagnostischen und förderpädagogischen Kompetenzen der Lehrkräfte zu stärken und eine einheitliche Vorgehensweise in der Förderung zu gewährleisten.

Wie Sie Ihrem Kind am besten helfen können, wenn es von einer LRS oder Legasthenie betroffen ist, beginnt mit einer wertschätzenden Grundhaltung: Akzeptieren Sie, dass Lern- und Entwicklungsprozesse nicht immer reibungslos verlaufen. Es ist wichtig, Ihrem Kind altersgemäß zu erklären, was LRS oder Legasthenie bedeutet – nämlich keine Frage von mangelnder Intelligenz oder Motivation, sondern eine besondere Schwierigkeit beim Lesen und/oder Rechtschreiben. Machen Sie sich selbst und Ihrem Kind bewusst, dass diese Schwäche nur einen kleinen Teil seiner Persönlichkeit und Fähigkeiten betrifft. Viele Kinder mit LRS haben Stärken in ganz anderen Bereichen – sei es im kreativen Denken, im praktischen Tun oder in der sozialen Kompetenz.
Informieren Sie sich über das Thema und suchen Sie regelmäßig den Kontakt mit der Schule. Ein enger Austausch mit Lehrkräften und Förderpersonen hilft, die Förderung abgestimmt zu planen und umzusetzen. Im Alltag können Sie Ihr Kind zusätzlich unterstützen, indem Sie ihm zeigen, wozu Lesen und Schreiben im alltäglichen Leben gebraucht wird – etwa beim Lesen von Fahrplänen, beim Kochen mit Rezepten oder beim Schreiben von E-Mails.